Informationen für Eltern

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Wer kommt ins KiJu?

Den*Die typische*n KiJu-Besucher*in zu beschreiben ist eine schwierige Sache. Das liegt daran, dass sich das Publikum des Offenen Treffs sehr mischt. Und das ist auch gut so, denn ins KiJu soll jeder ohne Hemmungen und Ängste zu den Angeboten Zugang finden. Daher gibt es vom Alter, Herkunft, Glauben, Hobbies und Charakter her viele verschiedene junge Menschen, die das KiJu mit Leben füllen. Demnach ist es auch völlig egal, ob man mit Freunden oder allein ins KiJu kommt, ob man schüchtern oder aufgeweckt ist, eine Beeinträchtigung hat oder nicht, ob man sich an Aktionen beteiligen oder lieber nur chillen möchte. Jeder ist herzlich willkommen und wird mit oder ohne Hilfe des Teams seinen Platz im KiJu finden. Dafür sorgt qualifiziertes Personal und klare, faire Umgangs- und Hausregeln. Das Durchschnittsalter der Besucher*innen variiert von Jahr zu Jahr. Um einen leichteren Einstieg zu ermöglichen, haben wir vor einiger Zeit den Kinder-Treff und den Jungen-/Mädchen-Treff ab 6 Jahre eingeführt. Diese Tage eignen sich besonders (auch für etwas ältere Kinder) für ein langsames Kennenlernen. Auch die speziellen Aktionen ab 8 Jahre sind eine gute Möglichkeit, Ihr Kind schrittweise zu integrieren. Auch Eltern sind bei uns gern gesehene Gäste. Es ist uns wichtig, dass Eltern sich ein Bild vom KiJu machen können. Kommen Sie also gern einmal als Gast vorbei und schauen Sie sich die Einrichtung an oder fordern Sie Ihr Kind bei einer Runde am Kicker heraus. Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten und informieren Sie über alle Möglichkeiten. Allerdings macht es selten Sinn, dass Eltern zu Stammgästen werden, denn durch das ständige Dasein von Eltern wird den Kindern und Jugendlichen ein eigener Lebensraum genommen.

Wie wird mein Kind während des Besuchs betreut?

Die Grundlage Offener Kinder- & Jugendarbeit besagt in seinem Namen bereits – wir sind eine offene Einrichtung, d.h. die Kinder können grundsätzlich kommen und gehen wie sie möchten. Wir sind daher keine feste Betreuung! Schließtage aufgrund von Fortbildungen, Aktionen o.ä. sind der Öffentlichkeitsarbeit zu entnehmen.
Während der Öffnungszeiten sind IMMER feste Ansprechpartner*innen für die Besucher*innen im Haus. Die Kinder dürfen von Seiten des KiJus aber auch auf dem Außengelände spielen oder das Gelände verlassen. Hier sehen wir die Verantwortung bei den Eltern, ihren Kindern klar mit auf den Weg zu geben, was für sie erlaubt ist und was nicht.

Das KiJu wird von studiertem Fachpersonal hauptberuflich geleitet. Das bedeutet, dass ihr Kind seine Freizeit im KiJu einen Großteil in Anwesenheit von hauptamtlichem Personal verbringt. Zusätzlich wird das Team von verantwortungsvollen, erfahrenen & qualifizierten, ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützt. Der Treff am Samstag wird teils von diesen eigenständig betreut. Eine Übersicht über alle Teammitglieder finden Sie auf der Internetseite und im Eingangsbereich der Einrichtung.
Gerne können Sie an der Theke ihre Telefonnummer zur Erreichbarkeit im Notfall hinterlassen. In Einzelsituationen dürfen Kinder ihre Eltern vom KiJu-Telefon aus anrufen.

Wir möchten jungen Menschen einen eigenen Raum bieten, in denen sie sich unabhängig und im Umgang mit Gleichaltrigen erfahren und entwickeln können.

Finanzielle Unterstützung

Grundsätzlich werden unsere Angebote, insbesondere im Ferienprogramm, durch Fördergelder und Spenden bereits bezuschusst, damit sie möglichst für alle leistbar sind. Alle Angebote können aber zusätzlich auch über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. Informationen zu Voraussetzungen und Antragsstellung kann Ihnen des Jobcenter der Stadt Arnsberg geben. Ein Kontakt kann auch über das KiJu hergestellt werden.

Träger

Träger des KiJus ist die kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel. Dieses bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind katholisch getauft sein muss! Die Kirchengemeinde unterhält dieses Haus aus dem Anliegen und der Überzeugung heraus, jungen Menschen einen Ort der Begegnung, verlässlichen Ansprechbarkeit und vor allem sinnvollen Freizeitgestaltung anzubieten.

Rechtliches

Grundsätzlich unterliegen alle Mitarbeiter*innen der gesetzlichen Schweigepflicht. Daten aus Anmeldungen und Gesprächen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter*innen sind nur im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung davon entbunden und sogar verpflichtet, andere Stellen einzuschalten.

Eine positive Öffentlichkeitsarbeit in unterschiedlichsten Medien (Presse, Internet etc.) mit aussagekräftigen Fotos ist für uns von großer Bedeutung. Bei Minderjährigen dürfen Bildnisse nur mit Genehmigung veröffentlicht werden. Daher freuen wir uns sehr, wenn sie uns für ihr Kind eine solche Erlaubnis unterzeichnen. Nähere Infos und einen Vordruck dazu erhalten sie beim Team.

Die Mitarbeiter*innen sind geschult in erster Hilfe. Im Fall einer Verletzung dürfen aber keine Medikamente, Salben o.ä. von uns benutzt oder die Kinder zum Arzt gefahren werden. Sollten Sie im Bedarfsfall für uns nicht telefonisch erreichbar sein, sind wir ggfs. angehalten den ärztlichen Notdienst zu kontaktieren. Allergien und Unverträglichkeiten sollte Ihr Kind selbständig im Blick haben, wenn z.B. kostenloses Essen angeboten oder gekocht wird.
Für die Besucher*innen des Hauses gibt es keine Unfall- oder Wegeversicherung. Sollten Besucher*innen durch einen baulichen Mangel zu Schaden kommen, greift die Haftpflichtversicherung des Erzbistums. Ansonsten gelten ihre privaten Absicherungen.

Bei entstandenen Schäden durch ihr Kind würden wir Sie zur Abwicklung über Ihre private Haftpflichtversicherung kontaktieren.

Ausflüge mit dem KiJu

Bei Aktionstagen oder im Ferienprogramm bietet das KiJu regelmäßig Ausflüge an. Hierzu müssen die Kinder sich anmelden und die Eltern unterschreiben eine Einverständniserklärung – natürlich dürfen wir ihr Kind nicht einfach mitnehmen. In der Regel fahren wir mit PKWs,  Zug oder Bus. Bitte achten sie mit darauf, dass ihr Kind evtl. eine Sitzerhöhung hat. Einige Kindersitze sind im KiJu vorhanden, manchmal reichen diese aber nicht aus. Hier wäre es nett, wenn sie ihrem Kind einen Sitz mitgeben könnten.

Vor Ort dürfen sich die Kinder – je nach Veranstaltung, z.B. im Maxipark, Ketteler Hof o.ä. – in Kleingruppen (min. 3-4 Kinder) alleine bewegen. Die Gruppen bekommen eine Notfall-Handynummer und es werden Treffpunkte vereinbart. Es ist also hilfreich, wenn ihr Kind ein Handy mitnimmt. Außerdem sollte es eine Uhr, die es lesen kann dabei haben, oder in der Lage sein andere Menschen anzusprechen um nach der Uhrzeit zu fragen.
Sollten Sie ihrem Kind einen solchen Ausflug noch nicht zutrauen, ist es besser wenn es solche Aktionen erst zu einem späteren Zeitpunkt mitmacht.

Das KiJu bietet in den Oster,- Sommer,- und Herbstferien ein Ferienprogramm für Kinder ab 8 Jahren an. Einzelne Aktionen können auch schon für Kinder ab 6 Jahren oder nur für Jugendliche sein. In der Regel erscheinen die Ferienprogramme 6 Wochen vor den Sommer,- und 4-6 Wochen vor den kleinen Ferien.  Eine Anmeldung für Aktionen erfolgt nur schriftlich über die offiziellen Anmeldekarten und ist erst fest, wenn der Teilnehmerbeitrag bis zum genannten Stichtag bezahlt wurde. Im Teilnehmerbeitrag sind immer Fahrtkosten, Eintritt / Materialien enthalten. Für Verpflegung, wetterangepasste Kleidung etc. tragen die Eltern Sorge.

Wissenswertes zum KiJu

Als kostenlosen Service bieten wir unseren jungen Besucherinnen und Besuchern eine Handy-Tankstelle zum Aufladen des Akkus an. Eine Internetstation, sowie kostenloses Freifunk / W-LAN ermöglicht auch den unkomplizierten Zugang zu Busfahrplänen o.ä..
Süßigkeiten, Snacks und weitere Getränke verkaufen wir an der Theke zum Einkaufspreis. Dort können die Besucherinnen und Besuchern auch kostenlos Mineralwasser zapfen. Eigene Verpflegung darf natürlich mitgebracht werden.
Donnerstags erhalten wir Obst und Gemüse von der Arnsberger Tafel e.V.. Dieses steht dann den Besucher*innen zum Verzehr zur Verfügung. Alle Spielangebote im offenen Treff sind kostenfrei! In der Regel benötigen unsere Besucher*innen also nicht zwingend Taschengeld im KiJu. Im Sichtfeld der Theke haben sie die Möglichkeit, ihre Taschen in Fächer zu legen.  Wir übernehmen aber grundsätzlich keine Haftung für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände.

Sie haben als Elternteil Beratungsbedarf?

Natürlich haben die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen auch für Fragen z.B. bezüglich der kindlichen Entwicklung ein offenes Ohr. Sollte das nicht ausreichen, können wir Sie durch unsere gute Vernetzung mit Kooperationspartnern unkompliziert an eine entsprechende Stelle weitervermitteln. Gegebenenfalls benötigen wir dazu eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen.