Neue Verordnung

Neue Verordnung

Wie ihr vermutlich alle mitbekommen habt, gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung die in diesen Tagen in Kraft tritt. Wir warten noch auf genaue Ausführungsbestimmungen, die dann für uns gelten.

Was wir jedoch schon sagen können –

Auch bei uns wird die 3G-Regel gültig sein:

Getestet – Geimpft – Genesen

  • Schulpflichtige Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen, da sie in der Schule ja ohnehin regelmäßig getetest werden.
  • Schüler*innen ab 15 Jahren werden einen gültigen Schülerausweis benötigen um nachweisen zu können, dass sie aktuell eine Schule besuchen.
  • Jugendliche und junge Erwachsene die NICHT zur Schule gehen und dort getestet werden, NICHT geimpft sind und auch noch NICHT von einer Covid-Infektion genesen sind, müssen einen negativen Test vom Testzentrum (48 Stunden alt) vorzeigen.
  • Wir werden im Haus weiter Maske tragen, Hände waschen / desinfizieren und auf Abstand achten.
  • Es wird weiter erfasst, wer das KiJu besucht hat. Wir arbeiten daran, eine unkomplizierte Form zu finden.

Bleibt gesund!

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