Lockdown bleibt bestehen

Laut aktueller Coronaschutzverordnung des Landes NRW bleibt das KiJu weiter geschlossen. Es gibt zwar die Erlaubnis, Angebote der Jugendförderung zu betreiben, allerdings in Verbindung mit der Formulierung von „höchstens 5 Schülerinnen und Schülern“. Dieser Begriff konnte leider bisher nicht konkret geklärt werden. Für uns sind Kinder und Jugendliche nämlich mehr als Schüler*innern… Unsere Landesarbeitsgemeinschaft bleibt dran! Und ihr – bleibt bitte gesund 😉
Bei Beratungsbedarf dürft ihr euch natürlich weiterhin bei uns melden, hier sind im Einzelfall auch persönliche Gespräche erlaubt.