Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer hat einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Kinderzuschlag, Leistungen gem. §2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld sind haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Verschiedene Altersgrenzen sind zu beachten.

 

Welche Leistungen gibt es?
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die tatsächlichen Kosten können i.d.R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt.

 

Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialien, wie z.B. Schulranzen, Sportkleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt. Zum 01.02. eines jeden Jahres werden 30€ und zum 01.08. eines jeden Jahres 70€ direkt an den Antragsteller überwiesen.

 

Schülerbeförderungskosten
Diese Kosten können übernommen werden, sofern sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderen Stellen übernommen werden.

 

Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, können die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung übernommen werden.

 

Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten können die Kosten zum Teil übernommen werden. I.d.R. ist ein Eigenanteil von 1€ selbst zu zahlen.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z.B. KiJu)
Es können Kosten in Höhe von maximal 10€ monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden, damit Kinder und Jugendliche mitmachenn können.Schülerinnen und Schüler erhalten Leistungen, sofern Sie noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Wie werden die Leistungen erbracht?
Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten werden direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
Die anderen Leistungen werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.

 

Was müssen Sie tun, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Für alle Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Lediglich der Schulbedarf von Grundsicherungsberechtigten wird mit den laufenden Geldleistungen ausgezahlt.

Den ausgefüllten Antrag können Sie zusenden, in jedem Stadtbüro der Stadt Arnsberg oder in der Infostelle des Jobcenters, Lange Wende 42, 59755 Arnsberg abgeben.

Hier der Link zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Antrag BuT

Ansprechpartner für den Raum Neheim:

Dennis Kieslich
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg

Telefon: 0151 / 67704058
E-Mail: d.kieslich@arnsberg.de